Hier können Sie einen verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis) für Wohngebäude und Gewerbeimmobilien beantragen.
In Deutschland gilt eine Energieausweispflicht für Gebäude. Nach der Energieeinsparverordnung (kurz: EnEV) 2014 wird für Gebäude, die vermietet oder verkauft werden, ein Energieausweis benötigt. Dies gilt sowohl für Wohngebäude als auch Nicht-Wohngebäude (Gewerbe). Der Energieausweis muss bereits bei der Vermarktung vorhanden sein und dem Interresenten unaufgefordert vorgelegt werden. Andernfalls drohen hohe Bußgelder.
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Wenn das Gebäude mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt, kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis beantragt werden:
Der verbrauchsorientierte Energieausweis darf nicht für Neubauten ausgestellt werden.